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   BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74   

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BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74 (https://dejure.org/1974,6591)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74 (https://dejure.org/1974,6591)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 1974 - BReg. 2 Z 17/74 (https://dejure.org/1974,6591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1975, 31
  • BayObLGZ 1974, 217
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Ohne Rechtsirrtum geht das vorlegende Gericht davon aus, daß eine im Rahmen der Vorratsteilung nach § 8 WEG vom Eigentümer des Gesamtgrundstücks getroffene Regelung über die Benutzung von Kfz-Abstellplätzen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 15 Abs. 1 WEG gleichzusetzen ist (BGHZ 37, 203; BayObLGZ 1974, 217 = Rpfleger 1974, 314; Weitnauer, Rpfleger 1976, 341).

    Der Inhalt der Gebrauchsregelung - hier also Anspruch des begünstigten Wohnungseigentümers auf Überlassung des Abstellplatzes zum alleinigen Gebrauch und Ausschluß der übrigen Wohnungseigentümer von der Nutzung dieser Grundstücksfläche - ist nach §§ 15 Abs. 1, 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG durch die Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums geworden und hat damit - ohne ein selbständiges dingliches Recht zu sein - dingliche Wirkung erlangt (BGHZ 37, 203, 206; BayObLGZ 1974, 217; auch OLG Hamburg a.a.O.).

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

    Das gilt uneingeschränkt, solange er noch Eigentümer aller Sondereigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist; danach bedarf er der Zustimmung der Berechtigten der eingetragenen Vormerkungen (BayObLGZ 1974, 217, 219; BayObLG, NJW-RR 1993, 1362, 1363).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Das entspricht ganz herrschender Ansicht (vgl. BayObLGZ 1974, 217; BayObLG …
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    Letzteres ist grundsätzlich nur der Fall, wenn ein gleich- oder vorrangiges Recht durch die Inhaltsänderung in seinem Umfang erweitert wird (KG, aaO; BayObLG aaO), während ein lediglich formelles Betroffensein die Zustimmung zu einer Inhaltsänderung entbehrlich machen kann (vgl. BayObLGZ 1974, 217, 221; 1991, 313, 317).
  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in

    Ob nach dem Inhalt des Grundbuchs ein Änderungsvorbehalt besteht, haben das Grundbuchamt und - in der Beschwerdeinstanz - der Senat eigenständig zu prüfen (BayObLGZ 1974, 217/219).
  • BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79

    Zur nachträglichen Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

    Sie stellt, soweit sie Bestimmungen über die Rechtsbeziehungen der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander enthält, eine - die gesetzliche Regelung verdrängende - "Vereinbarung" im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG dar, die durch Eintragung im (Wohnungs-)Grundbuch (Bezugnahme hierauf) als Inhalt des Sondereigentums dingliche Wirkung erlangt hat ( BGHZ 73, 145 /147; BayObLGZ 1972, 314 /317; 1974, 217/219; 1978, 377/380f.; jeweils mit Nachweisen).

    Die Vorinstanzen haben insoweit ausschließlich auf das Vorliegen einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer bzw. einer - schuldrechtlich jederzeit ohne Einhaltung besonderer Formvorschriften möglichen - Abänderungsvereinbarung (vgl. hierzu BGHZ 37, 203 /204 f.; BayObLGZ 1974, 217 /219 f.) abgestellt.

    Inwieweit zur Abgabe der Bewilligung der frühere Grundstückseigentümer nach Entstehen der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft - aufgrund der in den einzelnen Kaufverträgen enthaltenen Vollmacht - noch berechtigt gewesen wäre (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 217 /219f.) und ob die erteilte Vollmacht die Bewilligung im vorliegenden Umfang inhaltlich gedeckt hätte, bedarf keiner Erörterung, da A - entgegen der Angabe in der Urkunde - nicht gehandelt hat; die Urkunde ist von ihm nicht unterschrieben worden.

    4. Es ist hier zweifelhaft, ob das Landgericht, da es von dem Erfordernis des Vorliegens einer-entsprechenden (materiellrechtlichen) Vereinbarung (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 217 / 219 f.) statt von der grundbuchmäßig allein erforderlichen Bewilligung nach § 19 GBO ausgegangen ist, die Auslegungsfähigkeit der Urkunde im Sinn einer derartigen Bewilligung überhaupt erwogen hat.

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit der im Grundbuch noch nicht eingetragene Erwerber des Wohnungseigentums nach der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung zur "werdenden" Eigentümergemeinschaft (vgl. Senatsurteil BGHZ 44, 43, 44 [BGH 14.06.1965 - VII ZR 160/63]/45; BGH NJW 1974, 1140, 1141, jeweils m.w.N.; vgl. auch BayObLGZ 1974, 217, 219; 1981, 50, 54) in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG für Lasten und Kosten aufzukommen hat.

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Annahme eines "werdenden" Wohnungseigentümers dessen tatsächliche Eingliederung in die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG NJW 1970, 330; Röll in MünchKomm, § 5 WEG Rdn. 37) bzw. die Inbesitznahme der Eigentumswohnung durch den Erwerber genügt (vgl. BayObLGZ 1974, 275, 282; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 34; Palandt/Bassenge, aaO, Überblick 2 d bb vor § 1 WEG) oder ob zusätzlich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sein muß (so BayObLGZ 1974, 217, 219; 1981, 50, 54; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 253; vgl. auch OLG Köln OLGZ 1978, 151; Weitnauer, a.a.O. § 3 Rdn. 6 k).

  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

    Ob nach dem Inhalt des Grundbuchs ein Änderungsvorbehalt besteht, haben das Grundbuchamt und in der Beschwerdeinstanz der Senat eigenständig zu prüfen (BayObLGZ 1974, 217/219).
  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    (2) Betroffen i.S. von § 19 GBO ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht von der beantragten Eintragung rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (BGHZ 91, 343/346; BayObLGZ 1974, 217/220).

    Ein reines "formelles Betroffensein« des Drittberechtigten kann jedoch dessen Mitwirkung entbehrlich machen (BayObLGZ 1974, 217/221).

    Damit würde der Sicherheit des Rechtsverkehrs und der Beleihbarkeit von Wohnungseigentum kein guter Dienst erwiesen werden (vgl. BayObLGZ 1974, 217/222 f.; BGHZ 91, 343/348).

  • OLG München, 12.09.2006 - 32 Wx 133/06

    Keine ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch bei

    b) Die Begründung eines Sondernutzungsrechts erfolgt entweder durch Vereinbarung der Eigentümer nach §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG und Eintragung in das Grundbuch (vgl. BGHZ 37, 203/206; BayObLGZ 1974, 217/219) oder in der Teilungserklärung des aufteilenden Eigentümers bei Vorratsteilung nach §§ 8 Abs. 2, 5 Abs. 4, 10 Abs. 1 Satz 2 WEG (vgl. BGHZ 73, 145/47).
  • OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 188/15

    Genehmigungspflicht einer Änderung der Aufteilung von Wohnungseigentum im Gebiet

  • BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Teilungserklärung; Grundbuch; Grundbuchamt;

  • BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84

    Einräumung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung anderer Wohnungseigentümer

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02

    Grundbucheintragung: Beschwerdeberechtigung des aus einer Auflassungsvormerkung

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 89/00

    Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 30/82

    Streit um die Zahlung von Instandhaltungskosten, einer Sonderumlage und Kosten

  • BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03

    Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen

  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 99/95

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt

  • BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04

    Wohnungseigentum: Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

  • BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85

    Verpfändung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 19.07.1995 - 3 Wx 201/95

    Löschung der Eintragung über ein Sondernutzungsrecht nach einseitiger

  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84

    Zum Rangrücktritt hinter einen Grundschuldteilbetrag

  • BayObLG, 19.04.1983 - BReg. 2 Z 20/83

    Zur Grundbucheintragungvon Wohnungseigentümerbeschlüssen

  • OLG Frankfurt, 05.12.1986 - 20 W 410/86

    Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentumsrechte nach erfolgter

  • BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86

    Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum -

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82

    Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • BayObLG, 29.10.1998 - 2Z BR 148/98

    Zustimmung und Bewilligung eines Vormerkungsberechtigten zur Begründung eines

  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 50/80

    Zur Eintragung von Sondernutzungsrechten

  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 15 W 347/88

    Zustimmung dinglich Berechtigter zur Grundbucheintragung von

  • KG, 23.12.1985 - 24 W 5239/84

    Rechtsweg; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Wohnungseigentümer; Gemeinschaft;

  • BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nur bezüglich eines Teiles

  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 122/91

    Abgrenzung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum

  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 127/88

    Auslegung einer Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung

  • BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85

    Erforderlichkeit der Zustimmung aller Miteigentümer für eine Übetragung eines

  • OLG München, 26.08.2015 - 4 Wx 188/15

    Geänderte Aufteilung eines Wohnungseigentumsgrundstücks

  • LG Köln, 03.10.1980 - 11 T 185/80

    Heizungsanlage kein Gegenstand des Sondereigentums

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